Entrümpelungen
Entrümpelung in Viersen, Mönchengladbach und Krefeld
Raumwerk Husch übernimmt Entrümpelungen in Viersen, Mönchengladbach, Krefeld und der weiteren Umgebung. Geräumt werden können einzelne Zimmer ebenso wie komplette Immobilien, Keller, Abstellräume, Schuppen oder gemeinsam genutzte Flächen. Vor Beginn wird eindeutig festgelegt, welche Bereiche zum Auftrag gehören und welche Gegenstände im Objekt verbleiben sollen.
Zum Leistungsumfang zählen je nach Vereinbarung das Sortieren der zur Räumung freigegebenen Gegenstände, das Tragen aus dem Gebäude, der Abtransport sowie die Zuführung zu geeigneten Verwertungs- und Entsorgungswegen. Typische Räumungsgüter sind Möbel, Hausrat, Elektrogeräte, Teppiche, Kartons, Kleidung, Bücher, Dekorationen, Sperrmüll und gemischte Restbestände. Sperrige Möbel oder einfache Einbauten können vor dem Abtransport demontiert werden. Materialien, die besondere Entsorgungswege benötigen, werden vorab gesondert bewertet.
Das ist enthalten
Sortieren & Freigabe
Die zur Räumung freigegebenen Gegenstände werden sortiert und klar von allem getrennt, was im Objekt verbleiben soll.
Demontage vor Ort
Sperrige Möbel und einfache Einbauten werden bei Bedarf zerlegt, damit ein sicherer Abtransport möglich ist.
Tragen & Abtransport
Ausräumen, Verladen und Abtransport – inklusive Abstimmung von Etage, Laufwegen, Aufzug und Halteflächen.
Fachgerechte Entsorgung
Möbel, Hausrat, Elektrogeräte und Restbestände werden geeigneten Verwertungs- und Entsorgungswegen zugeführt.
Anlässe und Kosten
Eine Entrümpelung ist sinnvoll, wenn vor einem Umzug Platz geschaffen werden muss, eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll, Renovierungsarbeiten anstehen oder ein Haushalt schrittweise verkleinert wird. Auch Vermieter, Angehörige und Hausverwaltungen beauftragen eine Entrümpelungsfirma, wenn zurückgelassene Gegenstände entfernt werden müssen. Entscheidend ist immer der vereinbarte Soll-Zustand: Es kann nur ein bestimmter Raum geräumt oder das gesamte Objekt vollständig leer und besenrein übergeben werden.
Für die Kosten einer Entrümpelung sind nicht allein Wohnfläche oder Zimmerzahl ausschlaggebend. Maßgeblich sind vor allem das tatsächliche Volumen, die Materialarten, die erforderliche Mannschaftsstärke, der Zeitaufwand, die Transportwege und die Entsorgungskosten. Eine fast leere Dreizimmerwohnung kann deshalb günstiger sein als ein stark gefüllter Keller. Eine seriöse Kalkulation erfolgt nach Besichtigung und nicht anhand pauschaler Quadratmeterpreise. „Entrümpelung zum Festpreis“ bedeutet dabei nicht, dass jeder Auftrag pauschal gleich kostet, sondern dass der Preis nach Prüfung des konkreten Objekts für den vereinbarten Umfang festgelegt wird.
So läuft es ab
Kostenlose Besichtigung
Wir prüfen Menge, Art und Zugänglichkeit des Räumungsguts. Ebenfalls berücksichtigt werden Etage, Aufzug, Laufwege, Parkmöglichkeiten, Demontagearbeiten und mögliche Sondermaterialien.
Festpreisangebot
Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Festpreisangebot für die konkret vereinbarten Leistungen. So ist vor Arbeitsbeginn nachvollziehbar, welche Arbeiten enthalten sind. Zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung ausgeführt.
Räumung & Abtransport
Termine stimmen wir mit Eigentümern, Mietern, Angehörigen, Maklern oder Hausverwaltungen ab. Nach geregelter Schlüsselübergabe ist die Durchführung grundsätzlich auch ohne Ihre dauerhafte Anwesenheit möglich.
Abnahme & Übergabe
Nach Abschluss werden die vereinbarten Flächen kontrolliert und im festgelegten Zustand übergeben. Bei der gemeinsamen Abnahme lässt sich direkt prüfen, ob der vereinbarte Übergabezustand erreicht ist.
Gute Vorbereitung spart Zeit
Vor dem Räumungstermin müssen persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke, Schlüssel, Datenträger, Bargeld, Schmuck und alle anderen Gegenstände, die erhalten bleiben sollen, vom Auftraggeber entfernt oder eindeutig von der Räumung ausgenommen werden. Diese klare Trennung verhindert Missverständnisse und ermöglicht einen zügigen Arbeitsablauf. Die Mannschaft kann sich anschließend vollständig auf die freigegebenen Bereiche konzentrieren.
Für Kunden aus Alt-Viersen, Dülken, Süchteln, Boisheim sowie aus Willich, Tönisvorst, Nettetal, Mönchengladbach und Krefeld ist besonders wichtig, dass Anfahrt, Personal, Abtransport und Entsorgung im Angebot eindeutig beschrieben sind. Fotos können für eine erste Einschätzung hilfreich sein, ersetzen bei größeren oder unübersichtlichen Objekten aber meist keine Vor-Ort-Besichtigung. Bei Mehrfamilienhäusern stimmen wir auf Wunsch Zeitfenster und Zugang so ab, dass Treppenhaus und gemeinschaftliche Bereiche möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Frühzeitig geklärt wird außerdem die Logistik rund um das Objekt: Zufahrt, mögliche Ladeflächen, Hausordnung, Ruhezeiten, Schutz empfindlicher Wege und die Abstimmung mit Nachbarn oder Hausverwaltung. Bei dicht bebauten Straßen kann eine geeignete Ladezone oder Halteverbotsregelung erforderlich sein. Solche Rahmenbedingungen beeinflussen nicht nur den Zeitbedarf, sondern auch die sichere Durchführung. Freie Laufwege, zugängliche Räume und eine eindeutige Kennzeichnung ausgenommener Gegenstände ermöglichen einen planbaren Ablauf – von der ersten Besichtigung bis zur fertigen, nutzbaren Fläche.
In ganz NRW für Sie im Einsatz
Unser Schwerpunkt liegt am Niederrhein. Darüber hinaus sind wir im Rheinland und im Ruhrgebiet für Sie im Einsatz. Ob Ihr Objekt im Radius liegt, klären wir kurz am Telefon – oder Sie werfen einen Blick auf alle Einsatzgebiete im Überblick.
Rheinschiene
Düsseldorf, Neuss, Köln und Umgebung
Ruhrgebiet
Duisburg, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns vor einer Entrümpelung am häufigsten gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Entrümpelung und einer Haushaltsauflösung?
Bei einer Entrümpelung werden bestimmte Räume, Gebäudeteile oder einzelne Gegenstände geräumt. Das kann beispielsweise ein Keller, Dachboden, eine Garage oder auch nur ein einzelnes Zimmer sein.
Bei einer Haushaltsauflösung wird dagegen in der Regel der gesamte Haushalt aufgelöst. Dazu gehören je nach Auftrag auch Nebenräume wie Keller, Dachboden, Garage oder Gartenhaus. Häufige Gründe sind ein Umzug, der Wechsel in eine Pflegeeinrichtung, ein Todesfall oder die Aufgabe einer Immobilie.
Übernehmen Sie auch Haushaltsauflösungen nach einem Todesfall?
Ja. Nachlassauflösungen führen wir diskret, respektvoll und nach vorheriger Abstimmung durch.
Der Auftrag muss von einer Person erteilt werden, die über den Nachlass verfügen darf. Bei mehreren Erben benötigen wir grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben oder eine entsprechende Vollmacht. Denn der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben und über einzelne Nachlassgegenstände können die Erben grundsätzlich nur gemeinsam verfügen.
Welche Räume und Objekte können entrümpelt werden?
Wir übernehmen vollständige und teilweise Räumungen von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Kellern, Dachböden, Garagen, Schuppen, Lagerräumen, Büros und gewerblich genutzten Flächen.
Welche Räume und Gegenstände genau zum Auftrag gehören, wird vor Beginn schriftlich festgehalten. Dadurch ist für beide Seiten eindeutig geregelt, was geräumt werden soll und was im Objekt verbleibt.
Wie läuft eine Entrümpelung ab?
Im ersten Schritt besprechen wir telefonisch oder schriftlich, welche Räume geräumt werden sollen. Anschließend erfolgt je nach Umfang eine Besichtigung vor Ort oder eine erste Einschätzung anhand aussagekräftiger Fotos.
Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit dem vereinbarten Leistungsumfang. Nach der Beauftragung stimmen wir den Durchführungstermin ab, räumen die vereinbarten Bereiche, transportieren das Räumgut ab und übergeben das Objekt in dem vereinbarten Zustand.
Ist vor der Entrümpelung immer eine Besichtigung notwendig?
Bei vollständigen Wohnungen, Häusern, stark gefüllten Objekten oder schwer einschätzbaren Zugangsverhältnissen ist eine Besichtigung sinnvoll. Nur so lassen sich Menge, Arbeitsaufwand, Entsorgungswege und mögliche Zusatzarbeiten zuverlässig einschätzen.
Kleinere Aufträge, beispielsweise einzelne Möbelstücke, Kellerabteile oder wenige übersichtlich fotografierte Räume, können häufig auch anhand von Fotos beurteilt werden. Eine telefonische Preisangabe ohne ausreichende Informationen kann dagegen nur eine unverbindliche Einschätzung sein.
Wie werden die Kosten einer Entrümpelung berechnet?
Die Kosten richten sich nicht allein nach der Wohnfläche. Entscheidend sind insbesondere die Menge und Art des Räumguts, die erforderliche Entsorgung, der Demontageaufwand, das Stockwerk, ein vorhandener oder fehlender Aufzug, die Entfernung zum Fahrzeug, die Parksituation und zusätzliche Leistungen wie Reinigung oder Renovierung.
Auch eine notwendige Halteverbotszone kann den Aufwand beeinflussen. In NRW darf ein Parkplatz nicht eigenmächtig mit Stühlen oder ähnlichen Gegenständen freigehalten werden. Für eine reservierte Fläche ist eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Erhalte ich ein Festpreisangebot?
Nach einer ausreichenden Besichtigung oder einer vollständigen Fotodokumentation kann ein schriftliches Festpreisangebot für den konkret beschriebenen Leistungsumfang erstellt werden.
Der Festpreis gilt für die im Angebot aufgeführten Räume, Gegenstände und Arbeiten. Nachträgliche Zusatzarbeiten, nicht zugängliche Bereiche oder vorher nicht erkennbare Sonderabfälle sind nur dann enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen werden vor der Ausführung mit Ihnen abgestimmt.
Wie lange dauert eine Entrümpelung?
Die Dauer hängt vom Umfang des Auftrags, der Füllmenge, den Zugangswegen und den notwendigen Demontagearbeiten ab. Eine kleinere Teilentrümpelung kann innerhalb weniger Stunden erledigt sein. Eine vollständig eingerichtete Wohnung benötigt häufig einen Arbeitstag, während große Häuser oder stark gefüllte Objekte mehrere Tage beanspruchen können.
Nach der Besichtigung erhalten Sie eine realistische Einschätzung des benötigten Zeitraums. Maßgeblich ist immer der konkrete Zustand des Objekts.
Muss ich während der Entrümpelung anwesend sein?
Nein. Sofern der Auftrag, der Leistungsumfang und der Zugang zum Objekt eindeutig geregelt sind, kann die Entrümpelung auch ohne Ihre persönliche Anwesenheit durchgeführt werden.
Die Schlüsselübergabe kann vorab vereinbart werden. Auf Wunsch kann nach Abschluss eine gemeinsame Abnahme erfolgen oder der geräumte Zustand durch Fotos dokumentiert werden.
Was muss ich vor Beginn der Entrümpelung aussortieren?
Bitte entfernen Sie vor Beginn der Räumung alle persönlichen Unterlagen, Fotos, Erinnerungsstücke, Bargeld, Schmuck, Schlüssel, Datenträger und sonstigen Gegenstände, die Sie behalten möchten. Gegenstände oder Bereiche, die nicht geräumt werden sollen, müssen vor Arbeitsbeginn eindeutig gekennzeichnet, gesondert verwahrt oder schriftlich von der Räumung ausgenommen werden.
Eine systematische Durchsuchung von Möbeln, Schränken, Schubladen, Kisten, Taschen, Ordnern oder sonstigen Behältnissen nach persönlichen Unterlagen, Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen ist nicht Bestandteil unserer Leistung. Zur Räumung freigegebene Gegenstände und Behältnisse können daher im Rahmen der vereinbarten Arbeiten ohne vorherige vollständige Prüfung ihres Inhalts ausgeräumt, verwertet oder der vorgesehenen Entsorgung zugeführt werden.
Wir können nicht gewährleisten, dass vom Auftraggeber übersehene persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke oder Wertgegenstände während der Räumung erkannt oder ausgesondert werden. Nach Abtransport, Verwertung oder Entsorgung kann eine Wiederauffindung oder Rückgabe regelmäßig nicht gewährleistet werden.
Für den Umgang mit Gegenständen, die während der Durchführung tatsächlich erkannt oder aufgefunden werden, gelten ergänzend die mit dem Auftraggeber vereinbarten Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werden wertvolle oder noch brauchbare Gegenstände angerechnet?
Eine Wertanrechnung kann möglich sein, wenn Gegenstände tatsächlich einen realistischen und kurzfristig erzielbaren Wiederverkaufswert besitzen. Das Alter oder der ursprüngliche Kaufpreis allein bedeutet nicht automatisch, dass heute noch ein Marktwert vorhanden ist.
Eine Wertanrechnung erfolgt ausschließlich, wenn sie vor Auftragserteilung geprüft und ausdrücklich im schriftlichen Angebot vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung besteht keine automatische Anrechnung oder nachträgliche Vergütung für Gegenstände aus dem Räumgut.
Was bedeutet eine besenreine Übergabe?
Besenrein bedeutet, dass die vereinbarten Gegenstände entfernt, die Böden gefegt und grobe Verschmutzungen beseitigt werden. Auch der Bundesgerichtshof beschreibt die besenreine Rückgabe als Beseitigung grober Verschmutzungen.
Eine besenreine Übergabe beinhaltet keine intensive Reinigung von Küche, Badezimmern, Fenstern, Heizkörpern oder anderen Oberflächen. Solche Arbeiten können als gesonderte Grundreinigung beauftragt werden.
Können zusätzlich eine Grundreinigung oder Renovierungsarbeiten übernommen werden?
Ja. Neben der besenreinen Übergabe kann eine intensive Grundreinigung vereinbart werden. Dazu können beispielsweise die Reinigung von Bad, WC, Küche, Böden, Türen, Heizkörpern und Fensterbänken gehören. Fensterreinigungen werden nur durchgeführt, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
Renovierungsarbeiten wie das Verschließen von Bohrlöchern, Spachtelarbeiten, das Streichen von Wänden oder das Entfernen und Erneuern von Bodenbelägen können nach vorheriger Abstimmung durch geeignete Partnerbetriebe ausgeführt werden. Der genaue Umfang wird separat im Angebot festgehalten.
Wie werden Möbel, Hausrat und Abfälle entsorgt?
Das Räumgut wird nach Möglichkeit nach Abfallarten getrennt und geeigneten Entsorgungs- oder Verwertungswegen zugeführt. Wiederverwendung und Recycling haben nach der gesetzlichen Abfallhierarchie Vorrang vor der endgültigen Beseitigung. Elektroaltgeräte müssen ebenfalls den dafür vorgesehenen Behandlungs- und Verwertungswegen zugeführt werden.
Raumwerk Husch führt die Abfallbeförderung ordnungsgemäß und entsprechend des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch. Gewerbliche Sammler und Beförderer nicht gefährlicher Abfälle müssen ihre Tätigkeit grundsätzlich bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Werden auch Sonderfälle wie Messie-Wohnungen oder stark verschmutzte Objekte geräumt?
Grundsätzlich können auch stark gefüllte oder stark verschmutzte Objekte geräumt werden. Vor der Beauftragung ist jedoch eine Besichtigung erforderlich, damit Füllmenge, Arbeitsschutz, hygienische Belastungen und die benötigte Ausstattung eingeschätzt werden können.
Gefahrstoffe, unbekannte Chemikalien, Spritzen, Schädlingsbefall, größere Mengen Schimmel oder andere gesundheitlich bedenkliche Belastungen müssen vorab mitgeteilt werden. Je nach Situation können zusätzliche Schutzmaßnahmen oder spezialisierte Partnerbetriebe erforderlich sein.
Asbesthaltige Baustoffe dürfen nicht einfach im Rahmen einer normalen Entrümpelung entfernt oder gemeinsam mit anderem Abfall transportiert werden. Asbest gilt als gefährlicher Abfall und darf bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten nur unter besonderen Voraussetzungen und mit entsprechender Sachkunde behandelt werden.
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