Grundreinigung nach Entrümpelung
Grundreinigung nach Entrümpelung in Viersen und Umgebung
Eine Grundreinigung nach einer Entrümpelung, Haushaltsauflösung oder Gewerberäumung sorgt dafür, dass leere Räume nicht nur besenrein, sondern in einem klar vereinbarten Umfang gereinigt übergeben werden. Raumwerk Husch bietet diese einmalige Wohnungs- und Objektreinigung in Viersen, Mönchengladbach, Krefeld und dem umliegenden Niederrhein in drei transparenten Reinigungsstufen an. Kunden können dadurch passend zum Zustand des Objekts entscheiden, ob ausschließlich geeignete Hartböden gewischt oder zusätzlich Türen, Küche, Badezimmer und Fenster gereinigt werden sollen.
Die Reinigung eignet sich besonders nach einer Entrümpelung, vor einer Wohnungsübergabe, vor dem Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie sowie zur Vorbereitung auf Renovierungsarbeiten. Sie kann für Wohnungen, Häuser, Büros, Ladenlokale und andere leergeräumte Flächen vereinbart werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die zu reinigenden Bereiche frei zugänglich sind und keine Möbel, Kartons oder sonstigen Gegenstände die Arbeiten behindern. Der konkrete Zustand und der gewünschte Leistungsumfang werden bei der Besichtigung erfasst und anschließend im Angebot eindeutig beschrieben.
Das ist enthalten
Stufe 1: Bodenreinigung
Frei zugängliche, nass wischbare Hartböden wie Fliesen, Vinyl, PVC oder versiegeltes Laminat werden feucht beziehungsweise nass gewischt.
Stufe 2: Grundreinigung Standard
Zusätzlich zur Bodenreinigung werden Türen sowie die vereinbarten Oberflächen in Küche und Badezimmer gereinigt.
Stufe 3: Komplett mit Fenstern
Alle Arbeiten der Standardvariante und zusätzlich die Reinigung der vereinbarten Fensterflächen innen und außen.
Teppichböden ausgenommen
Teppichböden sind in keiner der drei Standardstufen enthalten. Eine Reinigung wird ausschließlich nach Besichtigung gesondert kalkuliert.
Stufe 1 und 2: Böden, Türen, Küche und Badezimmer
Die erste Reinigungsstufe umfasst die Reinigung der frei zugänglichen, nass wischbaren Bodenflächen. Grober loser Schmutz wird vor dem Wischen entfernt, anschließend werden geeignete Hartböden feucht beziehungsweise nass gewischt. Dazu können je nach Material Fliesen, Vinyl, PVC, versiegeltes Laminat oder andere dafür geeignete Bodenbeläge gehören. Die Auswahl des Reinigungsverfahrens richtet sich nach der erkennbaren Beschaffenheit des Bodens. Empfindliche, unversiegelte oder beschädigte Flächen werden nur nach vorheriger Prüfung behandelt.
Teppichböden sind von dieser und allen weiteren standardmäßigen Reinigungsstufen ausdrücklich ausgenommen. Sie können nicht ohne Weiteres wie Hartböden nass gereinigt werden, weil Material, Verlegeart, Alter, Verschmutzung, Untergrund und mögliche Flecken vorab beurteilt werden müssen. Eine Teppichbodenreinigung wird deshalb ausschließlich nach einer Besichtigung angeboten und gesondert kalkuliert. Erst danach kann entschieden werden, ob eine geeignete Reinigung möglich ist und welches Verfahren eingesetzt werden kann.
Diese Variante ist sinnvoll, wenn das Objekt bereits weitgehend sauber ist und nach der Räumung vor allem Staub, Laufspuren oder leichte Verschmutzungen auf den Hartböden zurückgeblieben sind. Nicht enthalten sind die Reinigung von Türen, Küche, Badezimmer, Fenstern, Wänden, Heizkörpern, Schaltern, Steckdosen oder Einbauten. Auch das Entfernen hartnäckiger Klebereste, Farben, Lacke, Zementreste oder alter Pflegefilme gehört nicht automatisch zur Bodenreinigung.
Die zweite Reinigungsstufe erweitert die Bodenreinigung um Türen sowie die Reinigung von Küche und Badezimmer. Nach dem Wischen der geeigneten Hartbodenflächen werden frei zugängliche Türblätter, Türgriffe und sichtbare Bereiche der Zargen feucht gereinigt. In der Küche werden vereinbarte, erreichbare Oberflächen wie Arbeitsflächen, Spüle, Armaturen, Fliesenspiegel und die Außenseiten vorhandener Schränke gereinigt. Im Badezimmer gehören je nach Ausstattung Waschbecken, Armaturen, Toilette, Dusche oder Badewanne sowie zugängliche Fliesenflächen zum vereinbarten Umfang.
Diese Leistungsstufe passt zu leergeräumten Wohnungen und Häusern, die nach einer Haushaltsauflösung, einem Umzug oder vor einer Neuvermietung gründlicher aufbereitet werden sollen. Die Innenreinigung von Küchenschränken, Kühlschrank, Backofen, Dunstabzugshaube oder anderen Geräten ist nur enthalten, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt wird. Kalk, Fett und andere Ablagerungen werden im Rahmen der technisch und materialschonend erreichbaren Möglichkeiten behandelt. Verfärbungen, dauerhafte Materialschäden oder stark gealterte Fugen können durch eine Reinigung nicht immer vollständig beseitigt werden.
So läuft es ab
Kostenlose Besichtigung
Der konkrete Zustand und der gewünschte Leistungsumfang werden vor Ort erfasst. Aufgenommen werden Fläche, Verschmutzungsgrad, Bodenbeläge, Anzahl der Sanitärobjekte, Zustand der Küche sowie Zahl und Zugänglichkeit der Fenster.
Reinigungsstufe festlegen
Sie entscheiden passend zum Zustand des Objekts, ob ausschließlich geeignete Hartböden gewischt oder zusätzlich Türen, Küche, Badezimmer und Fenster gereinigt werden sollen.
Festpreisangebot
Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Festpreisangebot für die konkret bezeichneten Arbeiten. So bleibt klar, welche Flächen und Gegenstände gereinigt werden und welche Sonderleistungen nicht eingeschlossen sind.
Durchführung & Übergabe
Die Reinigung erfolgt in den leergeräumten, frei zugänglichen Bereichen. Auf Wunsch wird der Termin direkt an die vorangegangene Entrümpelung oder an den Übergabetermin angeschlossen.
Stufe 3, Kosten und was nicht enthalten ist
Die dritte Reinigungsstufe enthält sämtliche Arbeiten der Standardvariante und zusätzlich die Reinigung der vereinbarten Fenster. Dabei werden zugängliche Glasflächen innen und, soweit gefahrlos erreichbar, außen gereinigt. Je nach Angebot können auch Fensterrahmen und Fensterbänke einbezogen werden. Anzahl, Größe, Bauart und Zugänglichkeit der Fenster werden vorab aufgenommen, weil bodentiefe Verglasungen, Sprossenfenster, Wintergärten, Dachfenster oder schwer erreichbare Außenflächen einen unterschiedlichen Aufwand verursachen.
Diese Komplettvariante eignet sich besonders für die Übergabe an Vermieter, Käufer oder Hausverwaltungen sowie für Immobilien, die sauber präsentiert oder direkt weiter genutzt werden sollen. Außenjalousien, Rollläden, Markisen, Glasdächer und Fassadenverglasungen sind nicht automatisch Bestandteil der Fensterreinigung. Arbeiten in großer Höhe oder an nicht sicher erreichbaren Flächen können zusätzliche Ausrüstung oder einen spezialisierten Fachbetrieb erfordern.
Was die Grundreinigung kostet, hängt von der Fläche, dem Verschmutzungsgrad, der gewählten Reinigungsstufe, der Anzahl der Sanitärobjekte, dem Zustand der Küche und der Zahl sowie Zugänglichkeit der Fenster ab. Weitere Faktoren sind Etagen, Laufwege, Wasseranschluss, Parkmöglichkeiten und kurzfristige Terminwünsche. Sind Teppichböden vorhanden und sollen diese ebenfalls gereinigt werden, ist zuvor immer eine Besichtigung erforderlich. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Kunden ein Festpreisangebot für die konkret bezeichneten Arbeiten. So bleibt klar, welche Flächen und Gegenstände gereinigt werden und welche Sonderleistungen nicht eingeschlossen sind.
Nicht zur regulären Grundreinigung gehören Desinfektion, Schimmelbeseitigung, Schädlingsbekämpfung, Geruchsneutralisation, Tatort- oder Gefahrstoffreinigung, Polsterreinigung, maschinelles Abschleifen oder Beschichten von Böden sowie die Beseitigung von Bauverschmutzungen. Auch die Reinigung von Teppichböden ist kein Bestandteil der Standardpakete. Solche Arbeiten müssen gesondert geprüft und gegebenenfalls durch geeignete Fachunternehmen ausgeführt werden. Raumwerk Husch bietet die drei Reinigungsstufen vor allem als planbare Ergänzung zur Entrümpelung und Räumung an. Dadurch erhalten Kunden Räumung, Abtransport und den gewünschten Reinigungszustand abgestimmt aus einer Hand.
In ganz NRW für Sie im Einsatz
Unser Schwerpunkt liegt am Niederrhein. Darüber hinaus sind wir im Rheinland und im Ruhrgebiet für Sie im Einsatz. Ob Ihr Objekt im Radius liegt, klären wir kurz am Telefon.
Niederrhein
Viersen, Mönchengladbach, Krefeld, Nettetal, Kempen
Rheinschiene
Düsseldorf, Neuss, Köln und Umgebung
Ruhrgebiet
Duisburg, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns rund um die Grundreinigung am häufigsten gestellt werden.
Welche drei Reinigungsstufen bietet Raumwerk Husch an?
Bei der ersten Stufe werden die frei zugänglichen und dafür geeigneten Hartböden nass beziehungsweise feucht gewischt. Die zweite Stufe umfasst zusätzlich die vereinbarte Reinigung von Türen, Küche und Badezimmer. Bei der dritten Stufe werden darüber hinaus die vereinbarten Fensterflächen gereinigt. Teppichböden sind in keiner dieser drei Standardstufen enthalten. Der genaue Leistungsumfang wird vor Beginn im Angebot festgehalten.
Sind Teppichböden in den Reinigungspaketen enthalten?
Nein. Teppichböden sind ausdrücklich von allen drei Standardpaketen ausgenommen. Vor einer Teppichbodenreinigung müssen unter anderem Material, Verlegeart, Alter, Verschmutzungsgrad und Zustand des Untergrunds geprüft werden. Eine solche Leistung kann deshalb nur nach einer vorherigen Besichtigung angeboten und gesondert kalkuliert werden. Erst nach der Prüfung lässt sich feststellen, ob und mit welchem Verfahren der Teppichboden gereinigt werden kann.
Muss die Immobilie vor der Grundreinigung vollständig leer sein?
Die Reinigung ist in erster Linie für leergeräumte Wohnungen, Häuser und Gewerbeflächen vorgesehen. Die zu reinigenden Böden, Türen und Oberflächen müssen frei zugänglich sein. Einzelne verbleibende Einrichtungsgegenstände sind nach Absprache möglich. Müssen Gegenstände während der Reinigung mehrfach umgestellt oder ausgeräumt werden, kann dadurch zusätzlicher Aufwand entstehen.
Was wird in Küche und Badezimmer gereinigt?
In der Küche können frei zugängliche Arbeitsflächen, Spüle, Armaturen, Fliesenspiegel und die Außenseiten vorhandener Schränke gereinigt werden. Im Badezimmer gehören je nach Ausstattung Waschbecken, Toilette, Dusche, Badewanne, Armaturen und zugängliche Fliesenflächen dazu. Backofen, Kühlschrank, Schrankinnenflächen und andere Geräte sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Werden die Fenster innen und außen gereinigt?
Bei der dritten Reinigungsstufe werden die vereinbarten Glasflächen innen und, soweit sie sicher erreichbar sind, außen gereinigt. Ob Fensterrahmen und Fensterbänke eingeschlossen sind, wird im Angebot festgelegt. Schwer erreichbare Dachfenster, Glasdächer, Wintergärten, Außenjalousien und Fassadenflächen müssen separat geprüft und kalkuliert werden.
Was kostet eine Grundreinigung in Viersen?
Der Preis richtet sich nach der Größe des Objekts, dem Verschmutzungsgrad und der gewählten Reinigungsstufe. Bei einer Reinigung mit Küche, Badezimmer und Fenstern werden außerdem deren Anzahl, Zustand und Zugänglichkeit berücksichtigt. Eine gewünschte Teppichbodenreinigung wird erst nach einer Besichtigung separat kalkuliert. Anschließend erhalten Sie ein Festpreisangebot für den konkret vereinbarten Leistungsumfang.
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