Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Entrümpelung und einer Haushaltsauflösung?
Bei einer Entrümpelung werden bestimmte Räume, Gebäudeteile oder einzelne Gegenstände geräumt. Das kann beispielsweise ein Keller, Dachboden, eine Garage oder auch nur ein einzelnes Zimmer sein.
Bei einer Haushaltsauflösung wird dagegen in der Regel der gesamte Haushalt aufgelöst. Dazu gehören je nach Auftrag auch Nebenräume wie Keller, Dachboden, Garage oder Gartenhaus. Häufige Gründe sind ein Umzug, der Wechsel in eine Pflegeeinrichtung, ein Todesfall oder die Aufgabe einer Immobilie.
Übernehmen Sie auch Haushaltsauflösungen nach einem Todesfall?
Ja. Nachlassauflösungen führen wir diskret, respektvoll und nach vorheriger Abstimmung durch.
Der Auftrag muss von einer Person erteilt werden, die über den Nachlass verfügen darf. Bei mehreren Erben benötigen wir grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben oder eine entsprechende Vollmacht. Denn der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben und über einzelne Nachlassgegenstände können die Erben grundsätzlich nur gemeinsam verfügen.
Welche Räume und Objekte können entrümpelt werden?
Wir übernehmen vollständige und teilweise Räumungen von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Kellern, Dachböden, Garagen, Schuppen, Lagerräumen, Büros und gewerblich genutzten Flächen.
Welche Räume und Gegenstände genau zum Auftrag gehören, wird vor Beginn schriftlich festgehalten. Dadurch ist für beide Seiten eindeutig geregelt, was geräumt werden soll und was im Objekt verbleibt.
Wie läuft eine Entrümpelung ab?
Im ersten Schritt besprechen wir telefonisch oder schriftlich, welche Räume geräumt werden sollen. Anschließend erfolgt je nach Umfang eine Besichtigung vor Ort oder eine erste Einschätzung anhand aussagekräftiger Fotos.
Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit dem vereinbarten Leistungsumfang. Nach der Beauftragung stimmen wir den Durchführungstermin ab, räumen die vereinbarten Bereiche, transportieren das Räumgut ab und übergeben das Objekt in dem vereinbarten Zustand.
Ist vor der Entrümpelung immer eine Besichtigung notwendig?
Bei vollständigen Wohnungen, Häusern, stark gefüllten Objekten oder schwer einschätzbaren Zugangsverhältnissen ist eine Besichtigung sinnvoll. Nur so lassen sich Menge, Arbeitsaufwand, Entsorgungswege und mögliche Zusatzarbeiten zuverlässig einschätzen.
Kleinere Aufträge, beispielsweise einzelne Möbelstücke, Kellerabteile oder wenige übersichtlich fotografierte Räume, können häufig auch anhand von Fotos beurteilt werden. Eine telefonische Preisangabe ohne ausreichende Informationen kann dagegen nur eine unverbindliche Einschätzung sein.
Wie werden die Kosten einer Entrümpelung berechnet?
Die Kosten richten sich nicht allein nach der Wohnfläche. Entscheidend sind insbesondere die Menge und Art des Räumguts, die erforderliche Entsorgung, der Demontageaufwand, das Stockwerk, ein vorhandener oder fehlender Aufzug, die Entfernung zum Fahrzeug, die Parksituation und zusätzliche Leistungen wie Reinigung oder Renovierung.
Auch eine notwendige Halteverbotszone kann den Aufwand beeinflussen. In NRW darf ein Parkplatz nicht eigenmächtig mit Stühlen oder ähnlichen Gegenständen freigehalten werden. Für eine reservierte Fläche ist eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Erhalte ich ein Festpreisangebot?
Nach einer ausreichenden Besichtigung oder einer vollständigen Fotodokumentation kann ein schriftliches Festpreisangebot für den konkret beschriebenen Leistungsumfang erstellt werden.
Der Festpreis gilt für die im Angebot aufgeführten Räume, Gegenstände und Arbeiten. Nachträgliche Zusatzarbeiten, nicht zugängliche Bereiche oder vorher nicht erkennbare Sonderabfälle sind nur dann enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen werden vor der Ausführung mit Ihnen abgestimmt.
Wie lange dauert eine Entrümpelung?
Die Dauer hängt vom Umfang des Auftrags, der Füllmenge, den Zugangswegen und den notwendigen Demontagearbeiten ab. Eine kleinere Teilentrümpelung kann innerhalb weniger Stunden erledigt sein. Eine vollständig eingerichtete Wohnung benötigt häufig einen Arbeitstag, während große Häuser oder stark gefüllte Objekte mehrere Tage beanspruchen können.
Nach der Besichtigung erhalten Sie eine realistische Einschätzung des benötigten Zeitraums. Maßgeblich ist immer der konkrete Zustand des Objekts.
Muss ich während der Entrümpelung anwesend sein?
Nein. Sofern der Auftrag, der Leistungsumfang und der Zugang zum Objekt eindeutig geregelt sind, kann die Entrümpelung auch ohne Ihre persönliche Anwesenheit durchgeführt werden.
Die Schlüsselübergabe kann vorab vereinbart werden. Auf Wunsch kann nach Abschluss eine gemeinsame Abnahme erfolgen oder der geräumte Zustand durch Fotos dokumentiert werden.
Was muss ich vor Beginn der Entrümpelung aussortieren?
Bitte entfernen Sie vor Beginn der Räumung alle persönlichen Unterlagen, Fotos, Erinnerungsstücke, Bargeld, Schmuck, Schlüssel, Datenträger und sonstigen Gegenstände, die Sie behalten möchten. Gegenstände oder Bereiche, die nicht geräumt werden sollen, müssen vor Arbeitsbeginn eindeutig gekennzeichnet, gesondert verwahrt oder schriftlich von der Räumung ausgenommen werden.
Eine systematische Durchsuchung von Möbeln, Schränken, Schubladen, Kisten, Taschen, Ordnern oder sonstigen Behältnissen nach persönlichen Unterlagen, Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen ist nicht Bestandteil unserer Leistung. Zur Räumung freigegebene Gegenstände und Behältnisse können daher im Rahmen der vereinbarten Arbeiten ohne vorherige vollständige Prüfung ihres Inhalts ausgeräumt, verwertet oder der vorgesehenen Entsorgung zugeführt werden.
Wir können nicht gewährleisten, dass vom Auftraggeber übersehene persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke oder Wertgegenstände während der Räumung erkannt oder ausgesondert werden. Nach Abtransport, Verwertung oder Entsorgung kann eine Wiederauffindung oder Rückgabe regelmäßig nicht gewährleistet werden.
Für den Umgang mit Gegenständen, die während der Durchführung tatsächlich erkannt oder aufgefunden werden, gelten ergänzend die mit dem Auftraggeber vereinbarten Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werden wertvolle oder noch brauchbare Gegenstände angerechnet?
Eine Wertanrechnung kann möglich sein, wenn Gegenstände tatsächlich einen realistischen und kurzfristig erzielbaren Wiederverkaufswert besitzen. Das Alter oder der ursprüngliche Kaufpreis allein bedeutet nicht automatisch, dass heute noch ein Marktwert vorhanden ist.
Eine Wertanrechnung erfolgt ausschließlich, wenn sie vor Auftragserteilung geprüft und ausdrücklich im schriftlichen Angebot vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung besteht keine automatische Anrechnung oder nachträgliche Vergütung für Gegenstände aus dem Räumgut.
Was bedeutet eine besenreine Übergabe?
Besenrein bedeutet, dass die vereinbarten Gegenstände entfernt, die Böden gefegt und grobe Verschmutzungen beseitigt werden. Auch der Bundesgerichtshof beschreibt die besenreine Rückgabe als Beseitigung grober Verschmutzungen.
Eine besenreine Übergabe beinhaltet keine intensive Reinigung von Küche, Badezimmern, Fenstern, Heizkörpern oder anderen Oberflächen. Solche Arbeiten können als gesonderte Grundreinigung beauftragt werden.
Können zusätzlich eine Grundreinigung oder Renovierungsarbeiten übernommen werden?
Ja. Neben der besenreinen Übergabe kann eine intensive Grundreinigung vereinbart werden. Dazu können beispielsweise die Reinigung von Bad, WC, Küche, Böden, Türen, Heizkörpern und Fensterbänken gehören. Fensterreinigungen werden nur durchgeführt, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
Renovierungsarbeiten wie das Verschließen von Bohrlöchern, Spachtelarbeiten, das Streichen von Wänden oder das Entfernen und Erneuern von Bodenbelägen können nach vorheriger Abstimmung durch geeignete Partnerbetriebe ausgeführt werden. Der genaue Umfang wird separat im Angebot festgehalten.
Wie werden Möbel, Hausrat und Abfälle entsorgt?
Das Räumgut wird nach Möglichkeit nach Abfallarten getrennt und geeigneten Entsorgungs- oder Verwertungswegen zugeführt. Wiederverwendung und Recycling haben nach der gesetzlichen Abfallhierarchie Vorrang vor der endgültigen Beseitigung. Elektroaltgeräte müssen ebenfalls den dafür vorgesehenen Behandlungs- und Verwertungswegen zugeführt werden.
Raumwerk Husch führt die Abfallbeförderung ordnungsgemäß und entsprechend des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch. Gewerbliche Sammler und Beförderer nicht gefährlicher Abfälle müssen ihre Tätigkeit grundsätzlich bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Werden auch Sonderfälle wie Messie-Wohnungen oder stark verschmutzte Objekte geräumt?
Grundsätzlich können auch stark gefüllte oder stark verschmutzte Objekte geräumt werden. Vor der Beauftragung ist jedoch eine Besichtigung erforderlich, damit Füllmenge, Arbeitsschutz, hygienische Belastungen und die benötigte Ausstattung eingeschätzt werden können.
Gefahrstoffe, unbekannte Chemikalien, Spritzen, Schädlingsbefall, größere Mengen Schimmel oder andere gesundheitlich bedenkliche Belastungen müssen vorab mitgeteilt werden. Je nach Situation können zusätzliche Schutzmaßnahmen oder spezialisierte Partnerbetriebe erforderlich sein.
Asbesthaltige Baustoffe dürfen nicht einfach im Rahmen einer normalen Entrümpelung entfernt oder gemeinsam mit anderem Abfall transportiert werden. Asbest gilt als gefährlicher Abfall und darf bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten nur unter besonderen Voraussetzungen und mit entsprechender Sachkunde behandelt werden.
Firmen- und Gewerbeumzüge
Bietet Raumwerk Husch auch private Wohnungsumzüge an?
Nein. Unsere Umzugsleistung richtet sich ausschließlich an Unternehmen und sonstige Auftraggeber, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Dazu können beispielsweise Büros, Praxen, Kanzleien, Agenturen, Ladenlokale und andere Gewerbebetriebe gehören.
Welche Firmen- und Gewerbeumzüge übernehmen Sie?
Wir übernehmen nach vorheriger Abstimmung den Transport betrieblicher Einrichtung von einem Unternehmensstandort zum anderen. Dazu können beispielsweise Schreibtische, Bürostühle, Schränke, Regale, Kartons, Akten, Computer, Monitore und sonstige Betriebsausstattung gehören.
Besonders schwere, empfindliche oder technisch anspruchsvolle Gegenstände wie Tresore, Maschinen, Server- oder Netzwerkschränke müssen vorab angegeben werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen wir diese übernehmen können, wird im Angebot ausdrücklich festgelegt.
Wie läuft ein Firmenumzug ab?
Zunächst erfassen wir die zu transportierenden Gegenstände, die Zugangsverhältnisse am bisherigen und am neuen Standort sowie gewünschte Zusatzleistungen. Je nach Umfang erfolgt dafür eine Besichtigung, eine Fotodokumentation oder eine detaillierte Aufstellung des Umzugsguts.
Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Darin werden insbesondere Ausgangs- und Zielort, Umzugsgut, Transport, mögliche Demontage- und Montagearbeiten, Verpackungsleistungen, Termin und Preis festgelegt.
Welche Leistungen sind beim Firmenumzug im Preis enthalten?
Maßgeblich ist ausschließlich der im schriftlichen Angebot bezeichnete Leistungsumfang. Das vereinbarte Umzugsgut wird verladen, zum Zielstandort transportiert und dort entladen. Möbelmontagen, Verpackungsarbeiten, Verpackungsmaterial, besondere Trageleistungen, Zwischenlagerung oder andere Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
Können Büromöbel demontiert und am neuen Standort wieder aufgebaut werden?
Ja. Demontage und Montage können als Bestandteil des Firmenumzugs vereinbart werden. Welche Möbel abgebaut und wieder aufgebaut werden sollen, halten wir vorab im Angebot oder Leistungsverzeichnis fest.
Installations-, Elektro-, Sanitär- oder sonstige Facharbeiten sind damit nicht automatisch eingeschlossen und werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich sowie fachlich zulässig ist.
Transportieren Sie Computer, Monitore, Server, Datenträger und Akten?
Computer, Monitore, Datenträger und gewöhnliche Büroakten können grundsätzlich als Umzugsgut transportiert werden. Bei Servern, Netzwerkschränken oder besonders empfindlicher Technik ist eine vorherige Abstimmung erforderlich.
Ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung übernehmen wir nur den körperlichen Transport. Datensicherung, Herunterfahren von Servern, Trennung von Netzwerken oder Stromversorgung, Verkabelung, Konfiguration und Wiederinbetriebnahme gehören nicht automatisch zum Auftrag. Vor Übergabe sollte deshalb eine aktuelle Datensicherung vorhanden sein.
Können beim Firmenumzug gleichzeitig alte Möbel oder andere Gegenstände entsorgt werden?
Ja. Ein Firmenumzug kann mit einer Entrümpelung oder Entsorgung kombiniert werden. Die Gegenstände müssen jedoch eindeutig getrennt werden: Umzugsgut wird zum neuen Standort transportiert, während zur Räumung freigegebene Gegenstände verwertet oder entsorgt werden können.
Für zu entsorgende oder zu verwertende Gegenstände gilt eine gesonderte Räumungsfreigabe. Die Eigentumsübertragung aus unseren Entrümpelungsbedingungen gilt nicht für Umzugsgut.
Was muss das Unternehmen vor dem Umzug vorbereiten?
Wichtig sind eine möglichst vollständige Aufstellung des Umzugsguts, klare Zielräume oder Stellplätze, freie Zugangswege sowie ein Ansprechpartner an Ausgangs- und Zielstandort. Aufzüge, Ladezonen, Stellflächen und erforderliche Zustimmungen der Hausverwaltung sollten rechtzeitig geklärt werden.
Wenn das Unternehmen selbst verpackt, müssen Kartons und andere Behältnisse transportsicher verschlossen und sinnvoll gekennzeichnet sein. Besonders schwere, empfindliche oder gefährliche Güter müssen vorab angegeben werden.
Wie ist die Haftung bei einem Firmenumzug geregelt?
Für Firmenumzüge gelten die gesetzlichen Regeln des Fracht- und Umzugsrechts im Handelsgesetzbuch. Der Frachtführer haftet grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts zwischen Übernahme und Ablieferung sowie für Lieferfristüberschreitungen. Bei Verlust oder Beschädigung ist die gesetzliche Haftung nach § 451e HGB grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der für den Umzug benötigt wird.
Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen. Eine Lieferfristüberschreitung muss innerhalb von 21 Tagen angezeigt werden. Eine zusätzliche Transportversicherung besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Gibt es besondere Haftungsregeln, wenn das Unternehmen selbst verpackt?
Ja. Wer Umzugsgut selbst verpackt oder kennzeichnet, muss eine für den vereinbarten Transport geeignete Verpackung und Kennzeichnung sicherstellen. Das Handelsgesetzbuch enthält besondere Haftungsausschluss- und Ersatzregeln für Schäden, die beispielsweise auf ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber beruhen.
Bei empfindlichen Geräten oder wertvoller Ausstattung sollte deshalb vorab geklärt werden, ob wir die Verpackung übernehmen oder besondere Verpackungsmittel erforderlich sind.
Werden Gefahrgut, Bargeld, Wertpapiere oder besonders wertvolle Gegenstände transportiert?
Solche Gegenstände gehören nicht automatisch zum normalen Firmenumzug. Waffen, Munition, Sprengstoffe, unbekannte Druckbehälter und andere nach unseren AGB ausdrücklich ausgeschlossene Gefahrengegenstände werden nicht übernommen. Sonstiges Gefahrgut und andere Güter mit besonderen gesetzlichen Transportanforderungen müssen vorab vollständig angegeben werden und werden nur übernommen, wenn die Beförderung ausdrücklich vereinbart wurde und alle rechtlichen sowie betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Juwelen, unersetzliche Originalurkunden und außergewöhnlich wertvolle Einzelstücke sollten grundsätzlich nicht ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung als gewöhnliches Umzugsgut übergeben werden.
Sind Firmenumzüge abends oder am Wochenende möglich?
Ja, soweit Kapazität, Objektzugang und die örtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. Gerade bei Büros, Praxen oder anderen laufenden Betrieben kann ein Termin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sinnvoll sein, um Betriebsunterbrechungen zu reduzieren. Ein solcher Termin wird vorab ausdrücklich vereinbart.
Wie werden die Kosten eines Firmenumzugs berechnet?
Die Kosten richten sich insbesondere nach Menge und Volumen des Umzugsguts, Entfernung zwischen den Standorten, Etagen, Aufzügen, Tragestrecken, Park- und Ladesituation sowie nach vereinbarten Zusatzleistungen wie Verpackung, Demontage, Montage oder Zwischenlagerung.
Auch besonders schwere oder empfindliche Gegenstände und enge Zeitfenster können den Aufwand beeinflussen. Nach ausreichender Besichtigung oder vollständiger Dokumentation kann für den konkret beschriebenen Leistungsumfang ein schriftliches Festpreisangebot erstellt werden.
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