Erbfall und Nachlass
Nach einem Todesfall muss die Wohnung meist innerhalb der Kündigungsfrist zurückgegeben werden. Wichtig ist dabei, wer den Auftrag erteilen darf: Bei mehreren Erben benötigen wir grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben oder eine entsprechende Vollmacht. Diesen Punkt klären wir vor Beginn, damit später niemand vor vollendeten Tatsachen steht.